AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Förderer- und Alumniverein der Hochschule Pforzheim e.V. zu "Campus X"-Veranstaltungen

Stand 07/2017

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Förderer- und Alumniverein der Hochschule Pforzheim e.V., Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim (im Folgenden "FAV" genannt) veranstaltet regelmäßige Firmenkontaktmessen, Werksführungen und sonstige Veranstaltungen unter der Initiative "Campus X", insbesondere die Firmenkontaktmesse " X-DAY" auf dem Campus der Hochschule Pforzheim, auf der sich Unternehmen (im Folgenden "Aussteller" genannt) gegenüber Studenten als mögliche spätere Arbeitgeber präsentieren können. Die Organisation und Durchführung innerhalb des FAV übernimmt die "Initiative Campus X".

1.2
Regelungsgegenstand dieser AGB sind die Teilnahme an einer Veranstaltung als Aussteller, insbesondere die Buchung eines Messestands für die Messe " X-DAY". Veranstalter und Vertragspartner des Ausstellers ist der FAV.

1.3 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem FAV und dem Aussteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, außer wenn der FAV ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt hat. Dies gilt selbst dann, wenn der FAV einen Vertrag durchführen bzw. eine Leistung erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

1.4 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.

1.5 Falls der Aussteller aktuell oder in Zukunft weitere vom FAV angebotene Leistungen bezieht, gelten die einschlägigen Vertragsbedingungen und Richtlinien für diese Leistungen vorrangig gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

2.1 Ein Aussteller muss zur Teilnahme an einer Veranstaltung buchen. Im Falle des "X-DAY" geschieht dies durch die Buchung eines Messestands. Die Buchung erfolgt ausschließlich und vollständig online über das Internetportal http://www.campusx.org.

2.2
Für die Buchung hat der Aussteller zunächst einen Benutzer-Account auf www.campusx.org anzulegen. Dabei hat der Aussteller Name und Adresse und einen verantwortlichen Ansprechpartner mit dessen Namen, Abteilung und Kontaktdaten, ferner ein Passwort für die zukünftige Nutzung des Accounts anzugeben. An die angegebene E-Mail-Adresse erfolgt eine E-Mail mit einem Link zur Verifizierung. Erst nach dieser Verifizierung ist das Benutzerprofil angelegt und für den Aussteller zugänglich. Der Aussteller hat die Benutzerkennung und das Passwort geheim zu halten und darf diese keinen unberechtigten Dritten zugänglich machen.

2.3 Die Buchung erfolgt im ersten Schritt im Wege einer Online-Anfrage im Benutzer-Account, mit der der Aussteller – noch rechtlich unverbindlich – sein Interesse an der Teilnahme an einer Veranstaltung inklusive seiner Standortpriorität bekunden kann. Der FAV wird nach Eingang der Anfrage nach eigenem freiem Ermessen prüfen, ob der Aussteller sich für die Veranstaltung eignet. Ein Rechtsanspruch des Ausstellers auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Bei entsprechender Geeignetheit wird der FAV die Anfrage freischalten, so dass der Aussteller im nächsten Schritt verbindlich buchen kann und zur Buchung weiterer Komponenten berechtigt wird. Eine Erweiterung der Buchung um diese weiteren Komponenten (Bestuhlung, Gestaltungsangebote, etc.) ist ausschließlich innerhalb der angezeigten Frist möglich. Ein rechtsverbindlicher Vertragsschluss, welcher zu einer verbindlichen Teilnahme führt wird durch das "Bestätigen und zahlungspflichtig buchen" innerhalb der Buchungsfrist wirksam. Anmeldungen außerhalb des Buchungszeitraums können nach unserem Ermessen gebilligt werden, erfolgen jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch entsprechende Standplätze verfügbar sind.

2.4 Der FAV speichert den Vertragstext und sendet dem Aussteller die Buchungsdaten in der automatisierten Eingangsbestätigung zu. Bereits angenommene Buchungen kann der Aussteller in seinem Benutzer-Account unter „Unsere Buchungen“ einsehen.

2.5 Sofern in dem Buchungsvorgang nicht ein festes Datum für die Veranstaltung (z.B. X-DAY) angegeben ist, bedürfen sämtliche Veranstaltungen, die der Aussteller bucht der terminlichen Abstimmung und Bestätigung mit und durch den FAV.

2.6
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.


3. Preise, Zahlung, Fälligkeit

3.1
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung durch den FAV. Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen zahlbar.


4. Firmenlogo/Bilder auf den Veranstaltungen

4.1
Spätestens mit der verbindlichen Buchung einer Veranstaltung (siehe Ziff.2.3), hat der Aussteller in seinem Benutzer-Profil ein Firmenlogo anzugeben. Der Aussteller stimmt zu, dass der FAV dieses Logo bei der Referenzwerbung für die Aktivitäten der Initiative "Campus X" nutzen darf, insbesondere auf der Webseite unter "Referenzen" und in Veranstaltungsbroschüren.

4.2 Falls der Aussteller die Leistung "Banner" bucht, wird das Logo auf Bannern während der Veranstaltung und in den Tagen vorher auf dem Campus der Hochschule Pforzheim präsentiert.

4.3 Der Aussteller stimmt zudem zu, dass der FAV Fotos auf den Veranstaltungen machen darf, die eventuell auch Mitarbeiter und das Markenlogo des Ausstellers zeigen. Ferner stimmt er zu, dass diese Fotos vom FAV in der Werbung und Broschüren für Veranstaltungen der Initiative "Campus X" verwenden darf. Der Aussteller wird hierzu intern die Zustimmung seiner Mitarbeiter einholen, die an der Veranstaltung teilnehmen.


5. Ändern/Absagen einer Veranstaltung/Teilnahme

5.1
Wird die Veranstaltung vom Aussteller, aus von ihm zu vertretenden Gründen abgesagt, so fallen folgende Gebühren an: Bei Absagen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 %; bei Absagen vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 %.

5.2 Findet eine Veranstaltung aus von nicht durch den FAV verschuldeten Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht statt (hierzu zählt auch der Fall, dass sich für eine vom Aussteller gebuchte Veranstaltung nicht genügend den Anforderungen der Veranstaltung entsprechende andere Mitaussteller finden), wird der FAV den Aussteller umgehend darüber informieren und darf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des Buchungspreises, mindestens jedoch in Höhe von € 100 abrechnen. Der FAV übernimmt keine Haftung für die dem Vertragspartner eventuell entstandene Kosten und Schäden für eine vom FAV zulässiger Weise abgesagte Veranstaltung. Des Weiteren übernimmt der FAV keine Haftung für die dem Vertragspartner eventuell entstandenen Kosten und Schäden an Messeständen, Messemöbeln oder sonstigen Ausstellungsgegenständen (Showcars). Dies gilt auch dann, wenn der Messestand, die Messemöbel bzw. der Ausstellungsgegenstand bereits am Vortag der Veranstaltung aufgebaut bzw. geliefert wurde.

5.3 Der Veranstalter kann einseitig von dem abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Aussteller zurücktreten, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen in der Person des Ausstellers, welche dem Vertrag zu Grunde liegen, nicht oder nicht mehr gegeben sind.

5.4 Der FAV ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung örtlich und zeitgleich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder, falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern, den vom Aussteller gewünschten Stand zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/ oder zu beschränken. Eine örtliche und zeitgleiche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages.

5.5 Weitere gesetzliche Rechte zur Änderung des Vertrags, zur Kündigung bzw. zum Rücktritt, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.


6. Leistungszusagen und Haftung

6.1
Der FAV übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Teilnehmerzahl und -qualität bei einer Veranstaltung. Vertragliche Garantien und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den FAV.

6.2 Der FAV haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) für arglistig verschwiegene Mängel, (iii) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (iv) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und/oder (v) im Umfang einer vom FAV übernommenen Garantie.

6.3 Der FAV haftet zudem im Falle leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur bei der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und nur soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, wobei die Haftung auf maximal € 5.000 für jeden einzelnen Schadensfall und € 10.000 für das gesamte Vertragsverhältnis begrenzt ist.

6.4
Eine weitergehende Haftung des FAV besteht nicht.

6.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe des FAV (einschließlich der Initiative "Campus X").

6.6 Der Einwand des Mitverschuldens des Ausstellers bleibt dem FAV unbenommen.

6.7 Der Aussteller haftet für die überlassenen Daten und Content und stellt den FAV von allen rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken-, geschmacksmuster-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Rechtsverletzungen nicht vom FAV zu vertreten sind. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Ausstellers, vor Erteilung eines Auftrages oder vor dem Einstellen eines Contents die rechtliche Konformität und die in Bezug auf das betroffene geistige Eigentum rechtlich relevanten Fragen zu klären.

6.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für die Haftung des FAV für Sach- und Rechtsmängel, Verzugsschäden sowie im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6.9 Der FAV hat keine Versicherung zu Gunsten des Ausstellers abgeschlossen. Es ist Sache des Ausstellers sich gegen Personen- und Sachschäden entsprechend zu versichern. Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die er oder ein von ihm Beauftragter auf der Veranstaltung verursacht.


7. Hausrecht und Zuteilung der Messestände

7.1
Soweit eine Veranstaltung auf dem Gelände der Hochschule Pforzheim stattfindet, hat die Hochschule das Hausrecht. Der Aussteller verpflichtet sich, dieses Hausrecht zu beachten und die diesbezüglichen Anweisungen der Hochschule Pforzheim Folge zu leisten.

7.2 Der FAV ist berechtigt, aus technischen oder organisatorischen Erfordernissen, feuerpolizeilichen Auflagen oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften bei der Zuteilung des Standortes von ggf. vorher gemachten Zusagen sachlich gerechtfertigt abzuweichen und insbesondere dem Aussteller einen möglichst gleichwertigen Stand zuzuteilen. Dieses gilt auch nach bereits erfolgter schriftlicher Zuteilung des Standortes, wenn dazu schwerwiegende sachliche Gründe vorliegen. Ein Minderungsanspruch des Ausstellers ist für diesen Fall ausgeschlossen.

7.3 Der Aussteller hat nach Beendigung der Messe/Veranstaltung den ihm überlassenen Ausstellungsort (samt Komponenten) in dem Zustand, in dem er ihn übernommen hat, wieder an den FAV zu übergeben. Bis zur Übergabe haftet der Aussteller für den Verlust oder die Beschädigung von Komponenten (z.B. Stühle, Tische).


8. Schlussbestimmungen

8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der dispositiven Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts.

8.2 Erfüllungsort ist Pforzheim. Sofern der Aussteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Pforzheim vereinbart, wobei der FAV bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers wählen kann.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.